Geschwindigkeitsüberschreitungen sind häufige Ursachen für schwere Verkehrsunfälle. Doch ein Großteil der Bevölkerung ist sehr tolerant gegenüber Verkehrssündern die etwas zu schnell fahren. Das verwundert nicht wenn man bedenkt, dass die meisten von uns schon mindestens einmal geblitzt wurden.
Mögliche Gründe für überhöhte Geschwindigkeit sind Zeitdruck oder einfach nur Spaß am schnellen Fahren. Deutliche Geschwindigkeitsübertretungen und aggressives Verhalten im Straßenverkehr werden hingegen schärfer verurteilt.
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
21 - 25 km/h | 80 € | 1 Punkt | nein |
26 - 30 km/h | 100 € | 1 Punkt | nur bei mindestens dem gleichen Vergehen innerhalb eines Jahres |
31 - 40 km/h | 160€ | 2 Punkte | ja |
41 - 50 km/h | 200 € | 2 Punkte | ja |
51 - 60 km/h | 280 € | 2 Punkte | ja |
61 - 70 km/h | 480 € | 2 Punkte | ja |
über 70 km/h | 680 € | 2 Punkte | ja |
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
21 - 25 km/h | 70 € | 1 Punkt | nein |
26 - 30 km/h | 80 € | 1 Punkt | nur bei mindestens dem gleichen Vergehen innerhalb eines Jahres |
31 - 40 km/h | 120 € | 1 Punkt | nur bei mindestens dem gleichen Vergehen innerhalb eines Jahres |
41 - 50 km/h | 160 € | 2 Punkte | ja |
51 - 60 km/h | 240 € | 2 Punkte | ja |
61 - 70 km/h | 440 € | 2 Punkte | ja |
über 70 km/h | 600 € | 2 Punkte | ja |
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Verursacht man aufgrund einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung einen Unfall, drohen nicht nur die festgelegten Bußgelder und Strafen sondern auch noch Schwierigkeiten mit der Versicherung. Die Vollkaskoversicherung kann bei stark überhöhter Geschwindigkeit die Zahlung im Verhältnis zur Geschwindigkeitsübertretung kürzen und beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit des Unfallverursachers. Im Extremfall kann das bis zum vollständigen Verlust der Versicherungsleistungen gehen. Anders ist dies bei der KFZ-Haftpflicht, die den Schaden erstmal begleicht. Jedoch besteht bei grober Fahrlässigkeit ein Regressanspruch der Haftpflichtversicherung der mit einer Obergrenze von 5.000 € gedeckelt ist.
Wird man innerhalb von einem Jahr zweimal mit überhöhter Geschwinidigkeit von 26 km/h erwischt, wird in aller Regel der Führerschein entzogen. Für den Temposünder bleibt nur noch die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Dafür ist eine 14 Tagefrist einzuhalten, die am Tage der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann Beispielsweise der Aufstellungsort des "Blitzers" angefochten werden, falls dieser weniger als 150 Meter vom Verkehrsschild der Tempobegrenzung entfernt ist.
Besonders Fahranfänger sollten nicht gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen verstoßen. Denn wer in der Probezeit die zugelassene Geschwindigkeit um 21 km/h übertritt muss damit rechnen, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Bei einer zweiten Überschreitung wird eine verkehrspsychologische Beratung fällig. Sollte man dann noch ein drittes Mal zu schnell Fahren, wird der Führerschein entzogen.
Viele Autofahrer empfinden so manche Geschwindigkeitsbegrenzungen als überflüssig und überzogen. Dort, wo kein offensichtlicher Grund für eine Tempobegrenzung zu existieren scheint, kann der Eindruck von "Abzocke" entstehen. Das heißt, dass die festgelegte Höchstgeschwindigkeit eigentlich nicht notwendig ist, sondern lediglich dazu dient, Bußgelder erheben zu können.
An gefährlichen Straßenverläufen, Kindergärten und Schulen oder in eng bewohnten Ortschaften ist die Einsicht für Geschwindigkeitsüberwachungen und -begrenzungen im Allgemeinen vorhanden. Dennoch wird gerade in 30er Zonen und in Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit häufiger überschritten als auf Landstraßen.
Schlussendlich kann man sagen, dass Geschwindigkeitskontrollen mit den zugehörigen Strafen notwendig sind, um für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen. Speziell für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Fußgänger und Zweiradfahrer.
Seit dem 1. Januar 2013 zählen Gefängnis und Enteignung zu den Maßnahmen, mit denen extreme Temposünder in der Schweiz rechnen müssen. Grund dafür waren mehrere tragische Unfälle seit 2003. Die Verkehrsrowdys kamen mit milden Strafen davon und die unschuldigen Opfer fanden den Tod. Es bildeten sich Volksinitiativen die härtere Strafen für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen forderten. Ohne die Notwendigkeit einer Volksabstimmung wurde vom Bundesrat die "Via Sicura" erlassen. Dort steht u.a., dass Raser ihren Führerschein für mindestens zwei Jahre verlieren. Für Wiederholungstäter ist ein "lebenslanger Führerscheinentzug" vorgesehen. Dies bedeutet, dass Wiederholungstäter erst nach zehn Jahren einen Antrag auf Fahrerlaubnis stellen dürfen. Prinzipiell wird jeder Raser angeklagt und dem Richter kann nur entscheiden, ob die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesprochen wird oder nicht. Mit anderen Worten muss gemäß neuem Gesetz eine Haftstrafe von einem bis vier Jahren verhängt werden. Zudem wird das Fahrzeug direkt durch die Polizei beschlagnahmt und durch die Behörden verkauft. Der Verkaufserlös wird zur Abtragung der Verfahrenskosten, der Geldbußen und evtl. Schadensersatzforderungen verwendet. Falls danach Geld übrig ist, wird es an Opferhilfsvereine gespendet. Das bedeutet, dass Fahrzeugbesitzer mit wertvollerem Gefährt deutlich mehr zahlen müssen. Ob diese Ungleichbehandlung vor dem obersten Schweizer Gericht standhält ist noch unklar. Jedenfalls setzen die Schweizer neue Maßstäbe für die Bestrafung von Rasern!
Ab wann man in der Schweiz als Raser zählt:
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